Präterition

Präterition
Prä|te|r|i|tio, die; -, ...onen <lateinisch>, Prä|te|r|i|ti|on, die; -, -en (Rhetorik scheinbare Übergehung)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Präterition — Die Paralipse (auch Paralipsis, griechisch paraleipsis „Unterlassung“) ist eine rhetorische Figur, bei der man vorgibt, ein Thema (einen Gedanken, einen Gegenstand) übergehen zu wollen, es aber eben durch diese Ankündigung doch erwähnt und so… …   Deutsch Wikipedia

  • Präterition — Prä|te|r|i|tio, die; , …itionen, Prä|te|r|i|ti|on, die; , en [spätlat. praeteritio = das Vorübergehen] (Rhet.): scheinbare Übergehung. * * * Prä|te|ri|tio, die; , ...itionen, Prä|te|ri|ti|on, die; , en [spätlat. praeteritio = das Vorübergehen]… …   Universal-Lexikon

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Präteriren — (v. lat.), 1) vorübergehen; daher Praeterĭtum, vergangen; bes. bei einem Zeitwort die Form der Vergangenheit, s. u. Tempus; 2) übergehen; daher Präterition, 1) Übergehung, bes. in einem Testament (s.d.); 2) Figur, wenn man sagt, man wolle etwas… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Figur [2] — Figur (lat. Figura, gr. Schema), 1) (Log.), die verschiedenen Gestalten, welche ein Schluß durch die verschiedene Stellung des Mittelbegriffs annimmt, s. Schluß; 2) (Gramm. u. Rhet), die verschiedene Gestaltung der Ausdrucksform der Rede durch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Übergehung — (Präterition), im Erbrecht die Nichterwähnung der Noterben (s. d.) im Testament, welche die Anfechtbarkeit desselben zur Folge hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2303 ff.) können die übergangenen Noterben nur Auszahlung ihres Pflichtteils… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Präterieren — (lat.), übergehen, auslassen; Präteritiōn, Übergehung (s. Paralipse) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Präteriren — Präteriren, übergehen; Präterition, Nichterwähnung, Uebergehung; Uebergehung eines Notherben im Testament, d.h. ihn weder einsetzen noch enterben …   Herders Conversations-Lexikon

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